08.09.2010-12.11.2010

Gefahrgutbeauftragter für den Straßen- und Schienenverkehr

08.09.2010 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Dortmund - IHK-anerkannter Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte nach § 3 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)

Interaktiver Vortrag, praktische Übungen, Fallbeispiele, Klausurtraining

Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Güter mit Straßen- oder Schienenfahrzeugen transportieren, müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung mindestens einen Gefahrgutbeauftragten in Schriftform bestellen. Dieser muss zur Bestellung über einen gültigen Schulungsnachweis verfügen, der von einer Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird und an folgende Bedingungen geknüpft ist: Die zu bestellende Person muss eine Teilnahmebescheinigung an einem von der IHK anerkannten Grundlehrgang im Sinne des § 3 GbV aufweisen und eine schriftliche Prüfung über das erlangte Grundwissen gemäß § 5 GbV bei einer IHK abgelegt haben. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und gilt für die gesamte EU. Zur Verlängerung ist ein Fortbildungsrhythmus von 5 Jahren vorgeschrieben.

Durch Ihre Teilnahme an diesem UIB-Lehrgang erlangen Sie als zukünftiger Gefahrgutbeauftragter sowohl fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen als auch einen umfassenden Überblick über Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte im Rahmen Ihrer zukünftigen Beauftragtenfunktion. Sie lernen Ihren Verantwortungsbereich kennen und werden befähigt, Ihre Haftungsrisiken und die Ihres Betriebes abzuschätzen und zu vermeiden. Das Erlernte wird unter Verwendung von zahlreichen Fallbeispielen und praktischen Übungen unmittelbar veranschaulicht und vertieft.

Veranstaltungsort:
Hilton Dortmund
Dortmund

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:
Gangolf Peitz
Ag. panta rhei für Umweltinstitut Bruckmann

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