10.10.2012
Qualifikationsnachweis zum sicheren Umgang mit Chlorungsanlagen
10.10.2012 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material
Warnemünde / Rostock - Der sichere Umgang mit Chlorungsanlagen ist u.a. in der Unfallverhütungsvorschrift BGV D5 „Chlorung von Wasser“ enthalten. Nach § 10 gilt: „Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.“ In der Veranstaltung kann ein Qualifikationsnachweis nach § 10 BGV D5 erworben werden. Die Zielgruppen sind u.a. Betreiber von Bädern, vor allem Personen, die mit der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sowie der Beaufsichtigung bzw. Betreuung von Chlorungsanlagen im Bereich von Sport-, Freizeit- und medizinischen Einrichtungen.
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