Die neue Bundesregierung macht Ernst mit ihren Bemühungen, Bürokratiekosten zu senken und Rechtsvorschriften zu vereinfachen.
Das Bundeskabinett hat im Januar 2006 das Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wieder aufgenommen. Man kann davon ausgehen, dass die neuen und stark vereinfachten Regeln zur abfallrechtlichen Register- und Nachweisführung bis zum Frühsommer 2006 in Kraft treten werden.
Alle abfallwirtschaftlichen Akteure müssen sich deshalb umgehendmit den weitreichenden Neuerungen bei der abfallrechtlichen Überwachung beschäftigen, um diese zügig in ihre betrieblichen Abläufe zu integrieren.
Schnelles Handeln bringt eine rasche und nachhaltige Kostenentlastung! |