05.05.2011

Der Energieausweis (Energiepass) für bestehende Wohngebäude

05.05.2011 - Quelle/Text: Umweltinstitut Offenbach GmbH

Offenbach a.M. - Eintägiger Workshop.

Logo
Weitere Infos / Anmeldung::
Programm und Anmeldung

Im Zuge von Verkauf oder Vermietung müssen den Kauf- oder Mietinteressenten eines Wohngebäudes / einer Wohnung Energieausweise zugänglich gemacht werden.

Der Energieausweis für Wohngebäude als öffentlich-rechtlicher Nachweis wird durch die EnEV 2007 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie neu geregelt.

Dabei sind Energieausweise auf Grundlage sowohl des errechneten Energiebedarfs als auch des gemessenen Energieverbrauchs zulässig.
Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen wird der strengere bedarfsorientierte Ausweis zur Pflicht. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, die nach dem 1.11.1977 errichtet worden sind, kann der Eigentümer zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Die Laufzeit beträgt jeweils 10 Jahre.

Der am Bedarf ausgerichtete Energieausweis liefert Mietern und Käufern Informationen über den Gebäudezustand.

Der am Verbrauch orientierte Ausweis zeigt dagegen nur den reinen witterungsbereinigten Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

Das Umweltinstitut Offenbach bietet die Möglichkeit, sich in einem eintägigen Workshop mit diesem Instrumentarium und neuen Berufsfeld vertraut zu machen.

Der Praxisworkshop vermittelt die Vorgehensweise bei der Erstellung des Ausweises, welche Anforderungen an ihn gestellt werden und welche Arbeitshilfen und Softwarelösungen zur Verfügung stehen.

© Umweltschutz-NEWS.de - Eine Seite des UmweltschutzWeb.de-Netzwerks

startseite