Im Streit um die Allee Rüdnitz-Danewitz-L29 gibt es seit August 2006 ein hin und her, ja ein Tauziehen zwischen dem Landkreis Barnim und den Naturschützern der “Initiative zur Rettung der Allee”. Der Landkreis will unbedingt sein wahnwitziges Straßenbauprojekt rigoros durchsetzen, die Bürgerinitiative möchte eine ökologisch und ökonomisch vernünftige Lösung: Eine Straßenerneuerung bei Erhalt der über 700 alten Alleebäume. Hier die Infos über die neuesten Entwicklungen im Gerichtsstreit:
Die vom Landkreis Barnim geplante Rodung der Allee Rüdnitz-Danewitz-L29 wurde am 22.01.07 vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) folgte damit einem Antrag von GRÜNEr LIGA Brandenburg und dem BUND Brandenburg auf verbeugenden Rechtsschutz. Zur Begründung hieß es, dass für eine naturschutzrechtliche Befreiung das Landesumweltamt zuständig ist. Diese lag jedoch nicht vor. Der Landkreis Barnim habe nicht über die Fällung der Allee entscheiden dürfen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind ganzjährig genutzte Nisthöhlen besonders geschützt. Das treffe auch auf die Allee Rüdnitz-Danewitz-L29 zu, wo Kohl- und Blaumeisen sowie Stare leben. Deshalb muss das Landesumweltamt entscheiden. Gegen die Entscheidung kann der Landkreis Barnim innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg einlegen.
Darüber hinaus wiesen zwei renommierte Flechtenforscher vor einigen Tagen in der Allee über ein halbes Duzend geschützter Flechtenarten, darunter sogar eine Bartflechte, nach. Schon aus diesem Grund würde die Zuständigkeit über das Schicksal der Allee beim Landesumweltamt liegen. Denn die kreisliche Untere Naturschutzbehörde hat über Bundesnaturschutzgesetze (Artenschutz) nicht zu befinden. Diese Kartierungsergebnisse liegen dem LUA demnächst vor.
Die Kreisverwaltung Barnim wollte sich zum Urteil und weiterem Vorgehen noch nicht äußern, sondern zunächst die schriftliche Entscheidung und Begründung abwarten.
Der Landkreis Barnim wird nun, neben der Beschwerde, auch die Möglichkeit haben, seine Entscheidung zurückzuziehen und einen neuen Antrag auf Fällung der Allee beim Landesumweltamt zu stellen. In diesem Falle würde wieder das vorgeschriebene Verfahren beginnen, an dem die Naturschutzverbände zu beteiligen sind. Dies könnte dann bis zum Herbst dauern.
Das Landesumweltamt hatte bereits einmal eine Fällung der mehr als 700 Bäume abgelehnt. Es ist aber vom Umweltminister Woidke nach einem Widerspruch kurioserweise für nicht zuständig erklärt worden. In diesem Zuge wurde das Verfahren an den Landkreis Barnim zurückverwiesen.
Nicht nur diese Angelegenheit bezüglich der Zuständigkeiten, sondern auch viele andere Ungereimtheiten, z.B. in der Fördermittelzuweisung, müssen jetzt durchleuchtet werden. Wenn hier etwas unrechtmäßig gelaufen sein sollte, dann müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
So läuft derzeit eine Überprüfung der Fördermittelstruktur bei der europäischen Kommission durch die grüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter:
http://www.elisabeth-schroedter.de/presse_service/pm-07-01-24.htm
Dr. Andreas Steiner (SPD)
Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft (A5) des Kreistages Barnim
Quelle: www.spd-finow.de
|