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, 20.02.2010 22:53:58 Kommentar zum Artikel von: , ..
Es ist nicht erwünscht, zu den aufgeführten Positionen alternative, gleichwertige Produkte anzubieten. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit diesen Worten wird im Leistungstext einer Ausschreibung -öffentliche Ausschreibung im öffentlichen Verfahren- zur Beschaffung von Ölbindemittel für Autobahn-und Straßenmeistereien ausgegrenzt.
Gefordertes Grundmaterial: Moler/Diatomeenerde oder gleichwertiger Art.
Das bedeutet, anderes Grundmaterial ist nicht erwünscht, auch als Nebenangebot nicht zugelassen.
Darf anderes, möglicherweise die Umwelt mehr schonendes, oder vielleicht noch besser geeignetes Material nicht zugelassen werden?
Warum wird anderes Grundmaterial ausgegrenzt, während die ausschreibende Stelle anhand ihrer Kriterien unwiderlegbar wissen muss, dass Angebote mit anderem Grundmaterial durchaus zu erwarten wären?
Ich bin Anbieter von Ölbinder aus Maisspindelgranulat. Von einer Beteiligung an dieser Ausschreibung bin ich ausgeschlossen, nur weil Maisspindelgranulat als Pflanzenstoff ein anderes Material ist.
Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Pflanzen-Rohstoffen ist nicht erwünscht? Denken verboten? "Denkste"...